Denkmalschutzbereich

Die Denkmalschutzbereiche in Frankreich wurden 1962 von André Malraux, Kulturminister, eingerichtet, um Gebäude- oder Landschaftskomplexe und öffentliche Räume zu schützen und aufzuwerten.

Der Denkmalschutzbereich wird in einem Denkmalschutz- und Aufwertungsplan definiert, eine mit einem Bebauungsplan vergleichbare Leistungsbeschreibung, die auf einzelne Grundstücke Anwendung findet.

Der Denkmalschutzbereich der Stadt Sedan wurde am 22. September 1992 geschaffen, und der Denkmalschutz- und Aufwertungsplan von Sedan wurde am 8. Juli 1999 veröffentlicht.

Die Einrichtung eines Denkmalschutzbereichs erfordert es, dass alle Arbeiten aller Art, öffentlich oder privat, die den Innen- und Außenbereich von Gebäuden betreffen, dem Architekten der Gebäude von Frankreich unterliegen, ungeachtet dessen, ob sie eine Baugenehmigung erfordern oder nicht.
Alle Sanierungsarbeiten von Wohngebäuden in Denkmalschutzbereichen, die von Vermietern durchgeführt werden, unterliegen einem bevorzugten Steuersatz, ähnlich wie bei historischen Denkmälern.

Flash Info